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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung / Bestätigung / Reisevertrag
Alle von Kästl Ost-Touristik GmbH (nachfolgend Kästl genannt) abgegebenen Angebote sind kostenlos und unverbindlich. Kästl behält sich vor, eventuelle Schreib-, Druck- oder Rechenfehler bis zum Reisetermin zu korrigieren. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Kästl und der Zusendung einer schriftlichen Bestätigung innerhalb von 14 Tagen (bei Buchung aus dem Kästl Bettenkontingent, sonst dauert die Bestätigung länger) nach Eingang der Anmeldung des Kunden zustande. Sollte Kästl innerhalb von 14 Tagen keine Reaktion auf Angebote erhalten, wird das Schweigen als Absage betrachtet.
2. Leistungen / Preis- und Leistungsänderung
Alle vertraglich zugesicherten Leistungen richten sich ausnahmslos nach der Leistungsbeschreibung der Kästl Reisebestätigung. Sämtliche Nebenabreden und mündlichen Absprachen bedürfen der Schriftform.
Kästl verpflichtet sich, über Leistungsabweichungen unverzüglich zu informieren, sofern dies möglich ist und diese nicht lediglich geringfügig sind. Abweichungen vom Reisevertrag sind dann gestattet, wenn sie notwendig werden, nicht zu einem Mangel führen, nicht von Kästl verschuldet sind und wenn sie die gesamte Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Kästl ist berechtigt, aufgrund äußerer Umstände notwendige Preiserhöhungen bis zu 10 % des Arrangements vorzunehmen, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Reisebeginn mehr als 16 Wochen liegen. Bei Leistungsabweichungen, welche die Reise erheblich beeinträchtigen und bei Preisänderungen um mehr als 10 % ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt, der jedoch sofort schriftlich erklärt werden muss. Alle Preise gelten vorbehaltlich eventueller Devisenschwankungen, Kraftstoffzuschläge, Umsatzsteuer - Mehrwertsteuersatz Änderung, etc.
3. Rücktritt durch den Kunden
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder vermindert sich die Personenzahl um mehr als 10 % der angemeldeten Reiseteilnehmer, so entstehen ihm in der Regel für die Länder Osteuropas und D (Ausnahme Russland) nachstehende Rücktrittsgebühren; abweichende Bedingungen gehen schriftlich zu:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: Reduzierung der Teilnehmerzahl kostenlos, bei Stornierungen der gesamten Gruppe sind pauschal € 150,- zu zahlen
- bis 22 Tage vor Reisebeginn: Bei Reduzierungen um mehr als 10 % der Teilnehmerzahl und Stornierungen sind 25 % des Paketpreises zu zahlen
- bis 15 Tage vor Reisebeginn: Bei Reduzierung um mehr als 10 % der Teilnehmerzahl und Stornierungen sind 50 % des Paketpreises zu zahlen
- bis zum Reisebeginn: Bei Reduzierungen um mehr als 10 % der Teilnehmerzahl und Stornierungen können 70 % des Paketpreises berechnet werden. Bei einem Gruppen Teilstorno bis zu 10% der Gruppenstärke werden bis einschließlich 7 Tage vor Reisebeginn nur Auslagen für Eintrittskarten, Visa, Theaterkarten, etc. berechnet. Danach verhandelt Kästl die Höhe der anfallenden Stornogebühren individuell und versucht das bestmögliche Ergebnis für seinen Kunden zu erzielen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt generell ausdrücklich vorbehalten. Abweichende Rücktrittsregelungen und gesondert geltende Regelungen für Flugreisen oder Fährbeförderung, werden dem Kunden im Angebot mitgeteilt. Jeder Rücktritt oder jede Reduzierung hat schriftlich zu erfolgen, ausschlaggebend ist das Eingangsdatum bei Kästl. Umbuchungen gelten als Rücktritt, verbunden mit einer Neubuchung. Dem Kunden bleibt es freigestellt, Kästl nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als der von Kästl geforderte Pauschalbetrag.
4. Rücktritt durch Kästl
Wird eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist Kästl berechtigt, vom Reisevertrag bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten. Kästl kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn von Leistungsträgern eine zunächst zugesicherte Unterbringung nicht ermöglicht werden kann und Kästl trotz größter Bemühungen keine Ersatzunterkunft beschaffen kann. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, Kästl hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Der Kunde erhält alle schon eingezahlten Beträge zurück. Kästl kann auch dann ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn die Erfüllung der bestätigten Leistungen durch unvorhersehbare Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Kunde erhält alle schon eingezahlten Beträge zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Kästl behält sich den Rücktritt auch ohne Einhaltung einer Frist vor, wenn der Kunde die Zahlungsfristen nicht einhält. Es werden dann die oben genannten Stornobedingungen angewendet. Befindet sich der Kunde gegenüber Kästl im Zahlungsverzug (gilt auch für andere vertraglich vereinbarte Reisen), so ist Kästl ohne Einhaltung einer Frist, zum Rücktritt berechtigt.
5. Unterbringung
Kästl bemüht sich immer um Unterbringung im gebuchten Hotel. Trotzdem muss die Unterbringung aufgrund der besonderen Umstände in osteuropäischen Ländern in gleichwertigen oder in mehreren Hotels der gleichen Kategorie als rechtswirksame Erfüllung des Vertrages angesehen werden. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz des Beförderungsentgelts für evtl. Busfahrten von Hotel zu Hotel besteht nicht.
6. Zahlung
Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist, je nach Auftragsvolumen, eine Anzahlung in Höhe von mindestens € 150,- fällig. Die Rest- oder Gesamtzahlung muss spätestens 14 Tage vor Reisebeginn bei Kästl eingegangen sein. Erst danach werden die Reiseunterlagen versendet. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, steht es Kästl frei, Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden, oder den Rücktritt (siehe Ziffer 3 + 4) zu erklären.
7. Rückzahlung von Leistungen / Ansprüche / Verjährung
Nimmt ein Kunde bestätigte Leistungen nicht in Anspruch, wird sich Kästl um die Rückerstattung bemühen; ein Anspruch kann nicht immer gewährt werden. Zur eventuellen Rückerstattung muss sich der Kunde die Nichtinanspruchnahme vor Ort schriftlich bestätigen lassen.
Werden Ansprüche nicht binnen 4 Wochen nach Reiseende geltend gemacht, verfällt der Anspruch. Nach Fristablauf kann der Kunde nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er schuldlos an der Fristeinhaltung gehindert wurde. Ansprüche des Kunden verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise Vertragsgemäss endete.
8. Haftung / Mitwirkungspflicht
Kästl haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und für das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung des jeweiligen Ziellandes und Zielortes.
Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung oder zur Minderung des Schadens beizutragen. Er hat seine Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger mitzuteilen. Ansprüche wegen nicht erbrachter oder nicht vollständiger Leistungen, müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende, schriftlich geltend gemacht werden.
Die Visabesorgung ist kein Bestandteil touristischer Leistungen. Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei Kästl eingereichten Visaunterlagen ist der Kunde selbst verantwortlich. Wird die Visaerteilung wegen falscher oder unvollständiger Angaben abgelehnt, weswegen dann die Reise nicht zustande kommt, wendet Kästl die Rücktrittsgebühren an. Eine Haftung durch Kästl ist auf den dreifachen Paketpreis beschränkt, soweit Kästl den Schaden, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat.
9. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt auch für die vorliegenden Reise- und Zahlungsbestimmungen. Unwirksame Einzelbestimmungen und Ergänzungen sind gesetzeskonform darzustellen. Die Kataloge werden mit Sorgfalt erstellt. Dennoch muss sich Kästl die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern vorbehalten. Kästl ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes.
In einigen Staaten Osteuropas lassen sich gewisse Unzulänglichkeiten manchmal nicht vermeiden, diese liegen außerhalb unseres Einflusses und dem unserer Leistungsträger.
Wir bitten Sie um Verständnis für diese Problematik.
10. Gerichtsstand ist Amberg
Alle angegebenen Preise verstehen sich rein Netto in €.
Stand August 2008
Irrtum und Änderungen vorbehalten.
Kästl Ost-Touristik GmbH • Hans-Jürgen Kästl & Hans-Gutwin Ristau
Rosenberger Str. 10, D-92237 Sulzbach-Rosenberg
Ust. - Ident. Nr.: DE-158 497 218 |
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